1.Budo-Club Osterholz-Scharmbeck

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Merkblatt

Merkblatt 6/11

  1. 1.Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. für Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vierteljährlich € 21,--, nach Vollendung des 21. Lebensjahres € 33,--, Familienbeitrag € 50,--. Der Familienbeitrag wird angewendet, sobald die Einzelbeiträge der Familienmitglieder im Verein diesen Betrag pro Quartal überschreiten. Der Beitrag ist vierteljährlich im voraus - bei Neueintritt bis zum 10. des ersten Monats des nächsten Quartals zusammen mit den lfd. Quartalsbeitrag - auf das Vereinskonto 6188300 bei der Volksbank eG, BLZ: 291 623 94, zu überweisen bzw. einzuzahlen oder mittels Lastschriftverfahren durch den Club einziehen zu lassen. Im Falle des Lastschriftverfahrens ist dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sofern die Familie eines minderjährigen Mitglieds Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag vom Landkreis Osterholz übernommen werden. Infrage kommenden Personen können vom Trainer ein entsprechendes Merkblatt erhalten.
  2. Sofern den Beitragsverpflichtungen nicht pünktlich nachgekommen wird, wird pro verschickte Mahnung eine Gebühr von € 3,-- berechnet. Sofern die erste Mahnung keinen Erfolg hat, wird dieses den Vereinsausschluss zur Folge haben, der zusammen mit der 2. Mahnung mitgeteilt wird.
  3. Die passive Mitgliedschaft kann nur mittels schriftlicher Mitteilung erworben werden.
  4. Für Neumitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr von € 3,--- erhoben.
  5. Auszug aus der Vereinssatzung: § 6 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt nur:
    • durch Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Schluss eines Kalendermonats;
    • durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes.
  6. Die ersten Quartalsmonate sind Januar, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres.