MITGLIEDSBEITRÄGE 1. Budo Club OHZ ( Stand 09.2022 )

 

Aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge

 

€ 10,-- monatlich für Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

€ 14,-- monatlich für Mitglieder ab Vollendung des 21. Lebensjahres

€ 20,-- monatlich für Familien, wenn die Summe der Einzelbeiträge je Monat die Höhe des Familienbeitrages übersteigt

€ 5-- monatlich für passive Mitglieder. Die passive Mitgliedschaft kann nur durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung des Mitgliedes gegenüber dem Verein erklärt werden und schließt eine Teilnahme am Trainingsbetrieb aus.

Mit der ersten Beitragszahlung ist außerdem eine Anmeldegebühr in Höhe von € 3,-- fällig.

Die Beitragszahlungen sind monatlich jeweils bis zum letzten Werktag des Monats fällig.

 

MERKBLATT 9/22

Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. für Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres monatlich € 10,--, nach Vollendung des 21. Lebensjahres € 14,--, Familienbeitrag € 20,--. Der Familienbeitrag wird angewendet, sobald die Einzelbeiträge der Familienmitglieder im Verein diesen Betrag pro Monat überschreiten. Der Beitrag ist monatlich im voraus - bei Neueintritt bis zum letzten Werktag des Monats - auf das Vereinskonto bei der Sparkasse, IBAN: DE07 2415 1235 0075 6262 42, BIC: BRLADE21ROB mittels SEPA-Lastschriftverfahren durch den Club einziehen zu lassen. Sofern die Familie eines minderjährigen Mitglieds Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag vom Landkreis Osterholz übernommen werden. Sofern den Beitragsverpflichtungen nicht pünktlich nachgekommen wird, wird pro verschickte Mahnung eine Gebühr von € 5,-- berechnet. Sofern die erste Mahnung keinen Erfolg hat, wird dieses den Vereinsausschluss zur Folge haben, der zusammen mit der 2. Mahnung mitgeteilt wird. Die passive Mitgliedschaft kann nur mittels schriftlicher Mitteilung erworben werden.Für Neumitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr von € 5,--- erhoben.Auszug aus der Vereinssatzung: § 6 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt nur: durch Austritt mittels einer schriftlichenErklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Schluss eines Kalendermonats; 

b) durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes.