Den 1. Budo Club Osterholz- Scharmbeck gibt es nun seit über 50 Jahren. 

 

Am 01.08.1968 hat sich der Judo Verein Freizeitheim gegründet. 1. Vorsitzende war damals schon Volker Marahrens. Am 12.12.1969 dann der Eintrag ins Vereinsregister damals noch beim Amtsgericht OHZ. Im Jahr 1971 hat sich parallel dazu in OHZ ein loser Haufen trainierender Sportler unter der Führung von Werner Buddrus dem Thema Karate gewidmet.

 

Im November 1972 hat Werner Buddrus sich dann mit seinen damaligen Schülern (u.a. Elke von Oehsen und Andreas Waschkowski ) der vorhandenen Judo Gruppe angeschlossen. Trainiert wurde damals noch in einem Raum des Jugendfreizeitheimes. Dieser musste damals vor dem Training erst einmal gefeudelt werden. Nach dem Training wurde auch gerne mal zusammen gefeiert. Seit dieser Zeit hat sich viel getan. Die Trainer der einzelnen Sparten ( Judo, Aikido, Karate und zeitweise Jiu Jitsu ) haben viele Kampfsportinteressierte kommen und zum Teil gehen sehen.

 

Berufliche oder private Veränderungen ( Studium, Arbeitswechsel, etc. ) führen auch beim 1.Budo Club OHZ wie in vielen Vereinen zu stetigem Wechsel der Trainierenden. Wir vom 1. Budo Club OHZ freuen uns über jeden neuen Sportler, ob Wiedereinsteiger oder absoluter Neuling. Ob 5 oder 55 Jahre jung. Bei uns findet jeder seinen Platz. Ob mehr kämpferisch oder fitnessorientiert. Ob mehr am Budogedanken oder doch sportlich interessiert - jeder hat bei uns die Möglichkeit so zu trainieren wie es ihm persönlich gefällt. Er kann seinen Weg gehen. Das ist eine der Philosophien des Budo !

 

 

» Auszug Wikipedia:

Budō ist der Oberbegriff für alle japanischen Kampfkünste, also Jiu Jitsu, Judo, Karate, Aikidō, Shōrinji Kempō, Sumō, Kendō u. a., die – im Gegensatz zu den traditionellen Bujutsu-Kriegskünsten – außer der Kampftechnik noch eine „innere“ Dō-Lehre oder auch -Philosophie enthalten.

Während Bujutsu der Oberbegriff der reinen Kampftechniklehre ist ( die Effizienz nach außen als Priorität hat ) ist das Budō eine auf das Innere des Übenden abzielende Tätigkeit. Wie in vielen japanischen Künsten liegt im Budō der Sinn eher im „Tun” als im Ergebnis. Es ist ein Prozess, dessen Ergebnis offen und oft auch nebensächlich ist.

Die Begriffe „Budō“ und „Bushidō“ (Weg des Kriegers) haben auch noch eine übertragene Bedeutung: als Methode zur Selbstverwirklichung und Selbstkontrolle. Die ersten Budō-Systeme sind in der vergleichsweise friedlichen Edo-Periode (1600-1868) entstanden, als die Samurai keine Kriege führen mussten und sie Zeit für das Üben der Kampfkünste hatten.

 

 

 

                                  Der 1.Budo Club OHZ ist :


Chronologie des 1. Budo-Club Osterholz-Scharmbeck    (Stand: Januar 2018)

 

       Diese Chronologie wurde fast ausschließlich auf Grundlage der Vorstandesberichte zu den Jahreshaupt-

       versammlungen und deren Protokollen zusammen gestellt. Die namentlichen Nennungen von Platzier-

       ungen wurden bei den regionalen Meisterschaften auf die 1. Plätze beschränkt,  bei überregionalen, nationalen

       oder internationalen reichte lediglich eine Teilnahme aus.    

 

·          01.08.1968: Gründung des Vereins als „Judo-Verein Freizeitheim“ auf Initiative des Mit-arbeiterkreises des damaligen Freizeitheims (jetzt: Gemeindehaus St. Willehadi) als zusätzliches Angebot im Rahmen der „offenen Tür“-Arbeit. 1. Vors.: Volker Marahrens

·         07.01.1969: Nach Lieferung der 1. Trainingsmatte Aufnahme des Judo-Trainings

·         24.01.1969 bis 20.06.1969: Hans Kracke 1. Vors., anschl. wieder Volker Marahrens

·         12.12.1969: Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, ab 01.08.2005 zuständig das Amtsgericht Walsrode, VR 160014

·         1969/1970 werden neben dem Trainingsprogramm mehrere Studienfahrten nach Berlin und Prag mit guter Resonanz angeboten

·         1970: erste Teilnahme an einer offiziellen Meisterschaft - Bezirksmeisterschaft -, auf der sich Holger Büldt mit einem 3. Platz für die Landeseinzelmeisterschaft qualifiziert

·         1971: Ausrichtung der Bezirksmeisterschaft des Bezirks Stade in der Turnhalle des Gymnasium  OHZ; wg. großen Zuspruchs Kauf einer weiteren Trainingsmatte; zum Jahresende Austritt aus dem Niedersächsischen Judo-Verband und Eintritt in den Bremer Judo-Verband, um u.a. weite Anreisewege für die Teilnahme an Meisterschaften zu vermeiden.

·         1972: Vereinsumbenennung in „Judo-Club Freizeitheim“, Beginn der langjährigen Tätigkeit des Judotrainers Bruno Harnisch – Im November Gründung der Karateabteilung durch Werner Buddrus, ebenfalls von Anfang an dabei der jetzt auch als lizenzierter Übungsleiter tätige Andreas Waschkowski

·         1973: Mehrere Judoka nehmen erfolgreich an Kreis- und Landes-einzelmeisterschaften teil

·         1975: Judo: Torsten Schütte und Arno Wätjen belegen bei der Kreiseinzelmeisterschaft jeweils einen 1. Platz und qualifizieren sich für die Landeseinzelmeisterschaft. Karate: Werner Buddrus und Andreas Waschkowski nehmen an der Deutschen Karate-Einzel-Meisterschaft in Koblenz teil. Ab 15.03.1975 neue Trainingsstätte in der Turnhalle der damaligen Orientierungsstufe und jetzigen Grundschule Lindenstraße, anschl. Umbe-nennung in „1. Budo-Club Osterholz-Scharmbeck“, da in Zukunft mindestens 2 Budo-Sportarten angeboten werden sollen.

·         1976: seit diesem Jahr ist Werner Buddrus auch 2. Vorsitzender des Vereins. Judo: Bei der Kreiseinzelmeisterschaft werden fünf 1. Plätze erreicht, bei der Landeseinzelmeister-schaft kann sich Hubert Zschaler für die Norddeutsche Meisterschaft qualifizieren. Der Wanderpokal der SG Marßel wird gewonnen.

·         1977: In diesem Jahr expandiert der Verein und hat mit mehr als 200 Personen seine höchste Mitgliederzahl. Judo: ein 1. Platz auf der Kreiseinzelmeisterschaft und Aus-zeichnung von Thomas Hauptvogel als bester Techniker des Mannschaftspokalturniers der FTB in Blumenthal. Erneuter Gewinn des Wanderpokals der SG Marßel.  Karate: bei der Landeseinzelmeisterschaft der Jugend und Senioren werden zwei 1. Plätze belegt, außerdem wurde die Mannschaft Landesmeister. Werner Buddrus nimmt als Aktiver an der Europameisterschaft in Hamburg und am Länderkampf BRD : Frankreich teil, wo er einen Kampf für sich entscheiden kann. Austritt aus der Sektion Karate des Bremer Judo-Verbandes und Mitgliedschaft im Karatefach-verband „Wado-Kai Deutschland e.V.“

·         1978: Judo: Heike Ludwigs ein 1. Platz bei der Kreiseinzelmeisterschaft, dann über Qualifizierung bei der Landeseinzelmeisterschaft Teilnahme an der Norddeutschen Meisterschaft. Karate: Olaf Wätjen belegt bei der Jugendmeisterschaft einen 1. Platz, er und Steffen Ahrens kämpfen im Jugendkader des Wado-Kai-Verbandes. Werner Buddrus nimmt an zwei Länderkämpfen gegen Frankreich und Schweden teil.

·         1979: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen und dem Bremer Judo-Verband im Vorjahr ist eine Vollmitgliedschaft im Bremer Judo-Verband nicht mehr möglich. Ab 01.01.1979 ist der Verein wieder im NJV ordentliches und im BJV assoziiertes Mitglied, dies bedeutet die Teilnahme am Sportbetrieb des BJV. Judo: Ulf Pukies 1. Platz bei der Kreiseinzelmeisterschaft und 2. Platz auf Landesebene. Karate: Bei der Deutschen Damen-Meisterschaft erringt Elke von Oehsen einen 1. Platz. Teilnahme einer Vereins-mannschaft an den Deutschen Vereinsmeisterschaften des Wado-Kai Deutschland.

·         1980: Karate: Ausrichtung der Nordd. Kyu-Meisterschaft und Erfolg mit dem 2. Platz.

·         1981: Judo: Beim Landesgürtelturnier belegt Jens Harms einen 1. Platz, ebenso Rüdiger Brem bei dem Schüler-/Schülerinnenturnier in Bremen. Gründung einer Ju Jutsu-Abteil-ung. Karate: Gladwell Swedor belegt bei der Nordd. Kyu-Meistschaft einen 1. Platz.

·         1982: Judo: Startgemeinschaft mit SAV (Sportgemeinschaft Aumund-Vegesack) in der Landesliga der Jugend B. Karate: Elke von Oehsen holt sich zwei Deutsche Meister-schaften sowie einen weiteren – Kata - bei der Norddeutschen Meisterschaft. Weiter nimmt sie als Mitglied der Nationalmannschaft an einem Länderkampf in London und einem Dreiländerkampf in Belgien teil.

·         1983: Judo: Auf Kreis- bzw. Landesebene belegen Rüdiger Brem, Sebastian Vetter und Indra Wegener 1. Plätze. Karate: Teilnahme von Elke von Oehsen und Gladwell Swedor als Kämpfer und Werner Buddrus als Kampfrichter  an der Europameisterschaft in Amsterdam.

·         1984: Judo: Jörg Flathmann und Oliver Walter erreichen auf Kreisebene je einen 1. Platz. Karate: Auflösung von Wado-Kai Deutschland e.V., neue Mitgliedschaft in der Deutschen Karate-Union.

·         1985: Judo: Auf Kreisebene erreicht Astrid Püttmann einen 1. Platz. Karate: Elke von Oehsen nimmt wieder an der Europameisterschaft (Athen) teil.

·         1986/87: Rückgang der Vereinsmitglieder auf ca. 180. Karate: Julide Akman belegt in der Kata-Disziplin bei einer Meisterschaft in Rothenburg einen 1. Platz, ebenso in Kumite die Damen-Mannschaft.

·         1988/89: ca. 170 Vereinsmitglieder - Judo; Tod des langjährigen Trainers Bruno Harnisch während des Trainings, neue Trainer für einige Jahre Michael Arnold und seit dem zeit-gleich mit einer kurzen Unterbrechung Marian Wieckowski. Teilnahme einzelner Mitglieder an Meisterschaften auf Kreis-/Landesebene sowie an der Norddeutschen. Ju Jutsu: Thorsten Hobein erreicht einen 1. Platz auf der Landeseinzelmeisterschaft.

·         1990/91: ca. 160 Vereinsmitglieder – Judo: Bei unterschiedlichen Turnieren auf Landes-ebene belegen Nils George und Oliver Sönckens 1. Plätze. Ju Jutsu: Thorsten Hobein und Christian Siebert erreichen bei der Nordd. Einzelmeisterschaft jeweils 1. Plätze.

·         1992/93: Anstieg der Mitgliederzahl auf über 200 infolge neuer Angebote für Kinder in der Judo- und der Karateabteilung – Judo: Bei unterschiedlichen Meisterschaften erreichen folgende Judoka jeweils 1. Plätze: Tanja Fabrowski, Nils George, Thomas Koch und Oliver Sönckens. Jiu Jitsu/Ju Jutsu: Nach einem Trainerwechsel wird sich mehrheitlich der Jiu Jitsu-Union angeschlossen.

·         1994/95/96: Ende 1996 ca. 120 Vereinsmitglieder. Rückgang der Mitgliederzahl wird mit neuen Judoangeboten in Buschhausen und Scharmbeckstotel sowie Wegfall der Judo-Bambinogruppe vermutet – Seit November 1996 Einrichtung einer Aikido-Abteilung, nachdem zuvor die Jiu Jitsu/Ju Jutsu - Abteilung aufgelöst wird.

·         1997/1998: Mitgliederzahl unverändert – In der Judoabteilung Teilnahme an mehreren Meisterschaften mit teilweise guten Platzierungen.

·         1999 – 2001: Oktober 1999 Anerkennung des Vereins durch das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck als gemeinnützige Körperschaft - Judo: Tim Alexander Jung, Bianca Murken, Jörn Schäfer und Christian Tuszynski  erreichen beim Nachwuchsturnier in Vegesack je-weils 1. Plätze.

·         2002 – 2004: Judo: Die Nachwuchstalente der U 13 des Vereins erreichen beim Vege-sacker Nachwuchsturnier einen 1. Platz und einen Pokal. Ebenfalls 1. Plätze belegen beim Bruno Harnisch-Gedächtnisturnier Beate Siemssen und Norman Tscheslog, der auch beim Internationalen Hammepokal diesen Platz erreicht.

·         2005 – 2007: ca.130 Vereinsmitglieder – Judo: Beim Bruno Harnisch-Gedächtnis-Turnier 2006 und beim Internationalen Hamme-Pokal 2007 erreicht Beate Siemssen 1. Plätze. Seit Juni 2007 wird wieder eine Judo-Bambino-Gruppe (5 – 7 – Jährige) mit viel Erfolg angeboten. Dieses Angebot hat dem Verein bei der Aktion „Beweg dich“ der Kreissparkasse den 3. Platz gebracht. Seit November 2005 hat der Verein wieder Jiu Jitsu in sein Angebot aufgenommen.

·          2008 – 2010: Das Jiu Jitsu-Angebot musste zum 30.9.2010 wg. mangelden Interesse eingestellt werden.  Judo: Teilnahme an mehreren Turnieren, bei denen 2. – 4. Plätze belegt wurden mit Ausnahme beim Octagon-Turnier, bei dem Christian Buß einen 1. Platz errang. Durch den Weggang von Beate Brede und Berit Iversen als Übungsleiterinnen für die Bambino-Gruppe konnte dieses erfolgreiche Angebot gestrichen werden. Thomas Brede, Tim Alexander Jung und Christoph Mutz erreichten den 1. Kyu-Grad, den höchsten in der  Judoabteilung des Vereins. Karate: Werner Buddrus und Reinhard Jacob betreiben die ebenfalls im Deutschen Karate-Verband organisierten Budosportart Kyyusho-Jitsu, bei der sie den 1. Dan erreichten. Gunnar Meyer-Rieke legte erfolgreich die 1. Dan-Karate-Prüfung ab.

·          2011 – 2013: Erheblicher Rückgang der Mitglieder in der Judo-Abteilung. Teilnahme an nur einem Turnier, bei dem 2. Plätze und ein 3. Platz belegt wurden. Karate: Werner Buddrus hat inzwischen den 6. Dan-Karate, Marco Nürnberg den 1. Dan-Kyusho-Jitsu. Die Budo-Sportart Kickboxen wurde in das Vereinsangebot aufgenommen, dort ist Colin Vajen, 1. Dan, Übungsleiter.

·         2014 – 2016: Die Zahl der Mitglieder ist wieder auf über 110 gestiegen. In der Judo-Abteilung ist der Mitgliederrückgang gestoppt. Beim Karate-Kinderturnier in Gnarrenburg erreichten Andreas Boger und Nele Ahrens jeweils 1. Plätze. Ihre 1. Dan-Prüfung legten Yves Buddrus, Karin und Thorben Jacob sowie Sandro Magdsick ab. Reinhard Jacob als Trainer für die Kindergruppe – Nachfolger Yves Buddrus – und Andreas Waschkowski scheiden aus gesundheitlichen Gründen als Trainer aus. Werner Buddrus hat inzwischen den 7. Dan-Karate und 3. Dan Kyusho-Jitsu.

·         2017: Der Negativtrend in der Judo-Abteilung konnte umgekehrt werden. Da die langjährigen Trainer Rainer Luer und Marian Wieckowski aber unwiderruflich ihre Judo-Laufbahn zum Jahresende beenden wollten und die Bemühungen, eine Nachfolgeregelung zu treffen, erfolglos blieben, musste dieses Sportangebot zum Jahresende gestrichen werden. In der Karate-Abteilung erreichten Reinhard Jacob den 3., Karin Jacob und Marco Nüürnbrg den 2. und Ulf Jcob den 1. Dan. Alle 3 verbliebenen Abteilungen haben insgesamt fast 100 Mitglieder.

 

·         2018: Nach fast 49 Jahren als 1. Vorsitzender kandidiert Volker Marahrens nicht mehr für diese Funktion, ebenso Werner Buddrus nach 41 Jahren als 2. Vorsitzender und Andreas Waschkowski nach 25 Jahren als Kassenwart. Auf der Jahreshauptversammlung werden Yves Buddrus zum 1., Josef Schmitz zum 2. Vorsitzenden und Andreas Boger zum Kassenwart gewählt. 


Zusammensetzung des aktuellen Vorstands:

1. Vorsitzender:  Yves Buddrus

2. Vorsitzender: Oliver Blaskowitz

Kassenwart:       Andreas Boger

Schriftführerin:   Julia Rosner

Gerätewart:    Torben Paul


Aktuelle Fassung der

Vereinssatzung

 

§ 1  Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „1. Budo-Club Osterholz-Scharmbeck e.V.“ und hat seinen Sitz in Osterholz-Scharmbeck. Gründungstag ist der 1.8.1968.

Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen.

 

§ 2  Zweck des Vereins

a)    Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, Sport zu treiben und sich körperlich zu ertüchtigen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

b)    Er ist politisch, konfessionell und rassisch neutral

c)    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

d)    Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

e)    Es darf keine Person durch hohe Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3  Mitglied in anderen Organisationen

Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen mit seinen Gliederungen und regelt im Einklang mit deren Satzungen seine Angelegenheiten selbständig.

 

§ 4  Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person beiderlei Geschlechts über 5 Jahre auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen durch deren Unterschrift bekennt. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die nach dem BGB erforderliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters maßgebend.

Die Mitgliedschaft wird durch Beschluß des Vereinsvorstandes erworben. Ein derartiger Beschluß ist nur rechtswirksam, wenn das aufzunehmende Mitglied die festgesetzte Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag für den laufenden Monat bezahlt hat bzw. ihm durch Beschluß des Vorstandes Beitragsbefreiung erteilt ist.

 

§ 5  Ehrenmitglieder

Personen, die sich besonders um die Förderung des Sports innerhalb des Vereins verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch Beschluß der Jahreshauptver-sammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragsleistung befreit.

 

§ 6  Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

a)    durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Schluß eines Kalendermonats;

b)    durch Ausschluß aus dem Verein auf Grund eines Beschlusses des Vorstandes.

§ 7  Ausschließungsgründe

Die Ausschließung eines Mitgliedes kann nur in den nachstehend bezeichneten Fällen erfolgen:

a)    wenn die in § 9 vorgesehenen Pflichten der Vereinsmitglieder gröblich und schuldhaft verletzt werden;

b)    wenn das Mitglied seinen dem Verein gegenüber eingegangenen Verbindlichkeiten, insbesondere zur Beitragszahlung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt;

c)    wenn das Mitglied den Grundsätzen der vorliegenden Satzung schuldhaft zuwiderhandelt, insbesondere gegen die ungeschriebenen Gesetze von Sitte, Anstand und Sportkameradschaft grob verstößt.

Dem betroffenen Mitglied ist vor Fassung des Ausschließungsbeschlusses Gelegenheit zu geben, sich in mündlicher Verhandlung vor dem Vorstand wegen des ihm zur Last gelegten Handelns zu rechtfertigen. Die Entscheidung ist dem Betroffenen mittels Einschreibens nebst  Begründung zuzustellen.

Gegen die Entscheidung ist die Berufung an das Kreissportgericht seiner Sportart zulässig, das endgültig entscheidet.

 

§ 8  Rechte der Mitglieder

Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt:

a)    durch Ausübung des Stimmrechts an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Mitglieder über 16 Jahre berechtigt;

b)    die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen;

c)    vom Verein einen angemessenen Versicherungsschutz gegen Sportunfall zu verlangen.

§ 9  Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:

a)    die Satzungen des Vereins, des Landessportbundes Niedersachsen e.V., dem letzteren angeschlossenen Fachverbände, soweit er deren Sportart ausübt, sowie auch die Beschlüsse der genannten Organisationen zu befolgen;

b)    nicht gegen die Interessen des  Vereins zu handeln;

c)    die durch Beschluß der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten;

d)    der ordentliche Rechtsweg ist in allen mit der Mitgliedschaft oder dem Sportbetrieb in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten ausgeschlossen.

§ 10  Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a)    die Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung;

b)    der Vorstand.

Die Mitgliedschaft zu einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt. Eine Vergütung barer Auslagen findet nur nach Maßgabe besonderer Beschlüsse einer Mitgliederversammlung statt.

 

§ 11  Zusammentreffen und Vorsitz

Die den Mitgliedern bezüglich der Vereinsleitung zustehenden Rechte werden in der Mitgliederversammlung als oberstes Organ der Vereins ausgeübt. Sämtliche Mitglieder über 16 Jahre haben eine Stimme.

Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Mitgliedern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit zu gestatten.

Die Mitgliederversammlung soll alljährlich einmal im Monat Januar als sogenannte Jahreshauptversammlung zwecks Beschlußfassung über die in § 12 genannten Aufgaben einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden schriftlich an jedes Mitglied unter  Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung mit einer Einbe-rufungsfrist von mindestens 14 Tagen.

Anträge zur Tagesordnung sind 10 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvor-stand schriftlich einzureichen. Einfache Mitgliederversammlungen sind  vom Vorstand nach obigen Vorschriften einzuberufen, wenn ein dringender Grund vorliegt oder 20% der Stimmberechtigten es beantragen.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende. Das Verfahren der Beschlußfassung richtet sich nach den §§ 7 und 18.

 

§ 12  Aufgaben

Der Jahreshauptversammlung steht die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegen-heiten zu, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen ist.

Seiner Beschlussfassung unterliegt insbesondere:

a)    Wahl der Vorstandsmitglieder;

b)    Wahl von mindestens zwei Kassenprüfern;

c)    Ernennung von Ehrenmitgliedern;

d)    Bestimmung der Grundsätze für die Beitragserhebung für das kommende Geschäftsjahr

e)    Entlastung der Organe bezüglich der Jahresrechnung und der Geschäftsführung;

f)     Genehmigung des Haushalts-Voranschlages unter Beschlußfassung über die Verwendung der aufgebrachten Finanzmittel.

§ 13  Tagesordnung

Die Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte zu umfassen:

a)    Feststellen der Stimmberechtigten;

b)    Rechenschaftsbericht der Organsmitglieder und Kassenprüfer;

c)    Beschlußfassung über die Entlastung;

d)    Bestimmung der Beiträge für das kommende Geschäftsjahr;

e)    Neuwahlen;

f)     besondere Anträge

§ 14  Vereinsvorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a)    dem 1. Vorsitzenden

b)    dem 2. Vorsitzenden

c)    dem Kassenwart

d)    dem Schriftführer

e)    dem Gerätewart.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von

2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.

In ungeraden Jahreszahlen - Wahl des 1. Vorsitzenden und Kassenwarts;

in geraden Jahreszahlen – Wahl des 2. Vorsitzenden und Schriftführers.

 

§ 15  Pflichten und Rechte des Vorstandes

a)    Aufgaben des Gesamtvorstandes:

Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse zu führen.

Der Vorstand ist notfalls ermächtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Behinderung von Mitgliedern von  Vereinsorganen deren verwaistes Amt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzen.

b)    Aufgaben der einzelnen Mitglieder:

1.    Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und außen, regelt das Verhältnis der Mitglieder untereinander und zum Verein, beruft und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes und aller Organe.

2.    Der 2. Vorsitzende vertritt den ersten Vorsitzenden im Behinderungsfalle in allen vorbezeichneten Angelegenheiten.

3.    Der Kassenwart verwaltet die Vereinskassengeschäfte und sorgt für die Einziehung der Beiträge. Alle Zahlungen dürfen nur auf Anweisung des ersten Vorsitzenden geleistet werden. Er ist für den Bestand und die gesicherte Anlage des Vereinsvermögens verantwortlich. Bei einer Kassenrevision sind alle Ausgaben durch Belege, die vom 1. Vorsitzenden anerkannt sein müssen, nachzuweisen.

4.    Der Schriftführer erledigt den gesamten Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins und kann einfache, für den Verein unverbindliche Mitteilungen mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden allein unterzeichnen. Er hat am Schluß eines jeden Geschäftsjahres einen schriftlichen Jahresbericht vorzulegen, der in der Jahreshauptversammlung zur Verlesung kommt.

§ 16  Kassenprüfer

Die von der Jahreshauptversammlung auf jeweils ein Jahr zu wählenden Kassenprüfer haben einmal im Jahr ins einzelne gehende Kassenprüfungen vorzunehmen

 

§ 17  Verfahren der Beschlußfassung aller Organe

Sämtliche Organe sind beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mit-glieder, sofern die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Einberufung ist ordnungsge-mäß, wenn sie 3 Tage vor dem Versammlungszeitpunkt unter Bekanntgabe der Tagesord-nung schriftlich durch den Versammlungsleiter bekanntgegeben wurde. Die Vorschrift des

§ 11 bleibt unberührt.

Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Stimm-berechtigten gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht öffentlich durch Handaufheben.

Sämtliche Stimmberechtigten sind zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung bis 2 Tage vor dem Versammlungszeitpunkt befugt. Später eingehende Anträge bedürfen zu ihrer Be-handlung eines besonderen Beschlusses der Versammlung. § 11 bleibt unberührt.

Über sämtliche Versammlungen ist ein Protokoll zu führen, welches vom Versammlungsleiter und dem jeweiligen Schriftführer zu unterschreiben ist. Das Protokoll muß Angaben über die Zahl der Erschienenen, die gestellten Anträge und das Abstimmungsergebnis enthalten. Gefaßte Beschlüsse sind besonders hevorzuheben.

 

§ 18 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

Zur Beschlußfassung über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder, über die Vereinsauflösung eine Mehrheit von 4/5 unter der Be-dingung, daß mindestens 4/5 der Stimmberechtigten anwesend sind, erforderlich. Erscheinen bei der Beschlußfassung über die Vereinsauflösung weniger als 4/5 der Stimmberechtigten, so ist die Abstimmung vier Wochen später nochmals zu wiederholen. Die Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig.

 

§ 19  Vermögen des Vereins

Die Überschüsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Vermögensgegenstände sind Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins nach Abdeckung etwaiger bestehender Verbindlichkeiten an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke des Sports.

 

§ 20  Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr

 

                                               Ende der Vereinssatzung

 

 

 

 

 

 

Die bei Vereinsgründung am 01.08.29668 beschlossene Satzung wurde am 12. Dezember 1969 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck eingetragen.

 

 

 

Nachfolgende Satzungsänderungen wurden seitdem vorgenommen:

 

§ 1  Name und Sitz des Vereins: Die Jahreshauptversammlung vom 08.01.1972 beschließt eine Namensänderung in „Judo-Club Freizeitheim e.V.“ Die entsprechende Eintragung in das Vereinsregister wurde am 25.07.1972 vorgenommen.

 

§ 1  Name und Sitz des Vereins: Die Jahreshauptversammlung vom 05.04.1975 beschließt nach Wechsel der Trainingsstätte nochmals eine Namensänderung in „1. Budo-Club Osterholz-Scharmbeck e.V.“ Die entsprechende Eintragung in das Vereinsregister wurde am 18.04.1975 vorgenommen.

 

§ 2  Zwecks des Vereins: Die Jahreshauptverssammlung vom 28.02.1999 beschließt eine Änderung dieses Paragrafen. Die entsprechende Eintragung in das Vereinsregister wurde am 28.10.1999 vorgenommen.

 

§ 2  Zweck des Vereins: Die Jahreshauptversammlung vom 25.01.2015 beschließt erneut eine Änderung  dieses Paragrafen. Die entsprechende Eintragung in das Vereinsregister bei dem jetzt zuständigen Amtsgericht Walsrode wurde am 07.07.2015 vorgenommen.

 

§ 4  Erwerb der Mitgliedschaft: Die Jahreshauptversammlung vom 25.01.2015 beschließt eine Änderung  dieses Paragrafen. Die entsprechende Eintragung in das Vereinsregister wurde am 07.07.2015 vorgenommen.

 

 

§ 19  Vermögen des Vereins: Die Jahreshauptversammlung vom 25.01.2015 beschließt eine Änderung  dieses Paragrafen. Die entsprechende Eintragung in das Vereinsregister wurde am 07.07.2015 vorgenommen

 

§ 11 Zusammentreffen und Vorsitz:  Die Jahreshauptversammlung vom 28.01.2018 beschließt folgenden neuen Text:

 

Die Mitgliederversammlung soll alljährlich im ersten Quartal des Jahres als sogenannte Jahreshauptversammlung 
zwecks Beschlussfassung über die in § 12 genannten Aufgaben stattfinden.
Die Einladung erfolgt durch den 1 Vorsitzenden in Textform für jedes Mitglied unter Bekanntgabe
der vorläufig festgesetzten Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen. …

§ 14 Vereinsvorstand:  Die Jahreshauptversammlung vom 28.01.2018 beschließt folgenden neuen Text:

 

          Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt.

          Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.

 

§ 21 Datenschutz im Verein 

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

 

 2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: 

 

  - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

        - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

        - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

        - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, 

        - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und 

        - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. 

 

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

 

Beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06.05.2018 und eingetragen ins Vereinsregister am 04.06.2018:

 

 

§ 15 Pflichten und Rechte des Vorstandes

 

1.     Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein nach innen und außen allein, sie regeln das Verhältnis der Mitglieder untereinander und zum Verein, sie berufen und leiten die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und haben die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes und aller Organe.

 

2.     Der 2. Vorsitzende macht nur von seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis Gebrauch, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.